PURE Nahrungsergänzung
Als Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen wir natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben der Health-Claims-Verordnung einhalten. Denn Nahrungsergänzungsmittel werden rechtlich als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel oder Medikament eingestuft. Letzteren kann ohne weiteres eine Wirkung zugeschrieben werden, während die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in dieser Hinsicht stärker eingeschränkt sind. Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn wir nicht über die "Wirkung" unserer Nahrungsergänzungsmittel sprechen, denn die Health-Claims-Verordnung erlaubt es uns nur in begrenztem Umfang, diese zu erwähnen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blog.
Wie so oft im Leben gibt es auch hier zwei Seiten einer Medaille. Auf der einen Seite profitiert der Endverbraucher von der Health-Claims-Verordnung, da er nicht durch unbewiesene Behauptungen in die Irre geführt werden kann. Auf der anderen Seite müssen sich die Verbraucher die Mühe machen, zahlreiche Produkte selbst zu recherchieren und fachkundige und vertrauenswürdige Quellen zu finden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
Diese Zeit sollten Sie sich aber auf jeden Fall nehmen, bevor Sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen. Während Sie sich zunächst informieren können, welche Produkte und Nährstoffe zugelassene gesundheitsbezogene Angaben haben, können Sie für viele andere Produkte auch unabhängige Experten (wie Therapeuten oder Ernährungswissenschaftler) zu Rate ziehen. Gründliche Recherche kann Ihnen nur nützen!